WIRTSCHAFT UND ARBEIT
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RECHTLICHE VORSORGE IM ALTER
Erben und vererben
Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt
mein Haus, wer mein Geld, wer meinen
Schmuck? Wer soll sich einmal um die
Grabpflege kümmern? Oder soll ich
schon jetzt etwas verschenken? Oft gestellte
Fragen,
häufig verdrängt. Es ist keine
Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln.
Auch junge Menschen oder Familien sorgen
für den Fall vor, dass ihnen etwas zustößt.
Das gesetzliche Erbrecht ist nicht
ganz einfach und kann zu manchen Überraschungen
führen. Nur wer es kennt,
kann richtig entscheiden. Ihre Notarin
bzw. ihr Notar berät Sie gern.
Schenkung und
vorweggenommene Erbfolge
Statt durch Erbfolge kann Vermögen
schon unter Lebenden übertragen werden
(vorweggenommene Erbfolge). Oft
werden Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen
so an den Ehepartner
oder an die Kinder übertragen. Jedoch ist
hier äußerste
Vorsicht geboten. Denn es
gilt grundsätzlich: Geschenkt ist geschenkt,
was weg ist ist weg! Die Notarin
bzw. der Notar berät Sie, ob für Sie eine
Übertragung zu Lebzeiten oder eine
Nachfolgeplanung durch entsprechende
letztwillige Verfügung von Todes wegen
sinnvoll ist.
Gestalten mit Testament und Erbvertrag
Oft hat der Erblasser andere Vorstellungen
als im Gesetz schematisch für jedermann
vorgesehen. Mit einer Verfügung
von Todes wegen kann jeder die Übertragung
seines Vermögens maßgeschneidert
regeln.
Vorsorge für den Krankheitsfall
Auch Unfall oder Krankheit kann jeden
treffen – unerwartet, aber hoffentlich
nicht unvorbereitet. Plötzlich ist man auf
andere angewiesen. Doch selbst nächste
Verwandte oder der Partner haben nicht
automatisch
das Recht, stellvertretend zu
handeln und zu entscheiden.
Das Gericht setzt in diesen Fällen einen
Betreuer ein. Der Betreuer entscheidet
dan für einen in Vermögensangelegenheiten
und persönlichen Dingen, wie z. B.
über eine ärztliche Behandlung.
Wer eine oder mehrere Vertrauenspersonen
hat, kann das gerichtliche Betreuungsverfahren
vermeiden und eine entsprechende
Vollmacht erteilen.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht/
Patientenverfügung ist gewährleistet,
dass die Vertrauensperson z. B. Überweisungen
veranlassen oder einer
Operation zustimmen kann.
Hinweise des Deutschen Notarverlags in
Kooperation mit dem Deutschen Notarverein.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Notar vor
Ort! (Siehe z. B. Anzeige auf dieser Seite.)
/www.pohl-bremen.de